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    Akkreditierungssystem in Deutschland

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    Akkreditierungssystem in Deutschland

    Programm- und Systemakkreditierung

    Das deutsche Akkreditierungssystem ist dezentral organisiert und dadurch gekennzeichnet, dass die Akkreditierung von Studiengängen (Programmakkreditierung) bzw. von hochschulinternen Qualitätssicherungssystemen (Systemakkreditierung) durch Akkreditierungsagenturen erfolgt, die hierfür wiederum eine Zulassung (Akkreditierung von Agenturen) des Akkreditierungsrates benötigen.

    Der Akkreditierungsrat als zentrales Beschlussgremium definiert die Grundanforderungen an die Verfahren zur Akkreditierung von Studiengängen, von hochschulinternen Qualitätssicherungssystemen und von Akkreditierungsagenturen und trägt dafür Sorge, dass die Akkreditierung auf der Grundlage verlässlicher, transparenter und international anerkannter Kriterien erfolgt.

    Umsetzung in Bayern: nachlaufende Akkreditierung

    Die Universitäten in Bayern sind durch das Bayerische Hochschulgesetz verpflichtet, ein Qualitätssicherungssystem einzurichten, welches in angemessenen zeitlichen Abständen einer externen Evaluation unterliegt (Art. 10 Abs. 2 BayHSchG). Im Bereich Studium und Lehre, insbesondere in den Bachelor- und Masterstudiengängen, soll eine Akkreditierung durch eine Akkreditierungsagentur erfolgen (Art. 10 Abs. 4 BayHSchG). Diese Vorgaben finden ihre spezifische Umsetzung in den Einvernehmen des StMWFK zur Einrichtung der Studiengänge, wonach die Studiengänge in einem Zeitraum zwischen drei bis fünf Jahren nach Ihrer Einrichtung zu akkreditieren sind. Daraus folgt die Notwendigkeit der Einrichtung eines Systems der Qualitätssicherung und -entwicklung bzw. die Akkreditierung des Studienangebots.

    Mit der Systemakkreditierung wurde vom Akkreditierungsrat 2008 ein zweites Zertifizierungsmodell als Alternative zur Programmakkreditierung etabliert. Eine erfolgreiche Systemakkreditierung setzt ein gesamtuniversitäres internes Qualitätsmanagementsystem im Bereich Lehre und Studium voraus, welches das Erreichen definierter Qualifikationsziele und die Überprüfung externer und interner Qualitätsstandards der Studiengänge gewährleistet. Mit der Systemakkreditierung bietet sich den Universitäten somit ein Akkreditierungsverfahren an, welches ein vergleichsweise höheres Maß an Eigenverantwortung eröffnet. Dies betrifft sowohl die Konzeption und spezifische Etablierung eines universitätsweiten Qualitätssicherungssystems, wie auch die übergreifende Entwicklung des Studiengangportfolios der FAU und dessen Rolle bei der Profilbildung der Universität.

    Vor diesem Hintergrund hat die FAU beschlossen, im Bereich Lehre und Studium ein integriertes Qualitätsmanagementsystem zu implementieren, welches die Voraussetzung für die Eröffnung eines Verfahrens der Systemakkreditierung an der FAU ab 2014 ist (Beschluss der Universitätsleitung vom 23.11.2011).

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