Karl Heinz Beckurts-Preis 2017

Frist: 24. Februar 2017 – Im Sinne des Werdegangs von Karl Heinz Beckurts soll der Preis Leistungen ehren, die in der Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft entstanden sind. Der Preis wird verliehen für herausragende wissenschaftliche Leistungen, von denen nachweisliche und vom Preisträger bzw. der Preisträgerin geförderte Impulse für innovative Anwendungen ausgegangen sind. Die ausgewiesene Leistung, die Idee bzw. die Vorbereitung der Anwendung sollte an einer öffentlich geförderten Institution erbracht worden sein. Eine bereits erzielte oder sich eindeutig abzeichnende Umsetzung muss den Nutzen der herausragenden Leistung belegen.

Die Auswahl der Preisträger und Preisträgerinnen erfolgt durch das Stiftungskuratorium, das durch das Vorauswahlkomitee beraten wird. Der Karl Heinz Beckurts-Preis wird jährlich im Rahmen eines Festvortrages verliehen und ist mit Euro 30.000,- dotiert.

Hinweise zur Nominierung für den Karl Heinz Beckurts-Preis:

Der Karl Heinz Beckurts-Preis ist kein Bewerberpreis. Die potentiellen Preisträger und Preisträgerinnen müssen von einer vorschlagsberechtigten Institution nominiert werden. Vorschlagsberechtigt sind: Universitäten und andere Hochschulen, Forschungseinrichtungen außerhalb der Hochschulen, Wissenschaftlich-Technische Fachgesellschaften Wirtschaftsunternehmen.

Die Kandidatinnen und Kandidaten sind bis zum 24. Februar 2017 an das Dekanat der Naturwissenschaftlichen Fakultät zu melden.